Zum Hauptinhalt springen

** UPDATE** 15.02.2022 Corona Regeln

08. Februar 2022

Die aktuellen Regelungen
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Diese Übersicht fasst die aus unserer Sicht wichtigsten Regelungen zusammen.

Rechtsverbindlich ist die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Bearbeitungsstand: 15. Februar 2022, 13.00 Uhr

Es gilt weiterhin die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ihr Gültigkeitszeitraum wird bis 19. März 2022 verlängert.

Zum 17. Februar 2022 wird die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in mehreren Bereichen angepasst; die Regelungen für Hotspot-Regionen werden ersatzlos gestrichen.

  • Die Kontaktbeschränkungen werden für geimpfte und genesene Perso- nen aufgehoben; für Ungeimpfte bleiben sie unverändert.

  • Aus 2G-Plus wird generell 2G – das gilt z.B. für Sport und Kultur, öf- fentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kon- gresse.

  • In vielen Bereichen, in denen bisher 2G galt, gilt ab 17. Februar 3G – unter anderem im Bildungsbereich, in Bibliotheken, Archiven, Museen, in Fitnessstudios und Solarien.

  • Die Kapazitätsbeschränkungen im Einzelhandel (10 m2 pro Kun- din/Kunde) entfallen.

  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben unabhängig von ihrem Impf- oder Ge- nesenenstatus Zugang zu allen 2G-Bereichen.

    Einen detaillierten Überblick über die ab 17. Februar gültigen Regelungen fin- den Sie nachstehend.

Zugangsregelungen

Es gibt weiterhin Zugangsbeschränkungen, die Regelungen werden jedoch ange- passt und vereinfacht: Aus 2G-Plus wird ab 17. Februar 2022 generell 2G. Statt 2G-Plus, 2G und 3G gibt es also nur noch 2G und 3G.

Wo gilt die 2G-Regelung?

Überall, wo bisher 2G-Plus gültig war, gilt von 17. Februar an 2G.

 
  • Sport und Kultur (Opern, Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos),

  • öffentliche und private Veranstaltungen, die außerhalb privater Räumlichkeiten

    stattfinden,

  • Messen, Tagungen und Kongresse

  • Objekte der Schlösserverwaltung – jetzt auch in geschlossenen Räumen

  • Freizeiteinrichtungen, auch in geschlossenen Räumen.